Live stream JUGEND JAZZT Matinee: 03.12.2017 - 11 Uhr
Ausschreibung
Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester Träger:
Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
mit
Landesvorentscheid Bayern zur 16. Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ für Jugendjazzorchester
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft GmbH (sh. Ausschreibung „16. Bundesbegegnung Jugend jazzt“, die in Teilen von dieser Ausschreibung abweicht. Bitte beachten sie im Besonderen die zusätzlichen Teilnahmebedingungen).
Der Wettbewerb findet vom 01.12. bis 03.12.2017 in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf statt.
Anmeldeschluss: 17.11.2017
Jugend Jazzt ist eine Jazz-Begegnung.
Grundgedanke ist nicht das „Gewinnen“ sondern das Miteinander Musizieren und sich kennen lernen. Um den Begegnungscharakter zu stärken, werden begleitend zum Wettbewerb Workshops mit den Juroren angeboten.
Die Teilnahme aller Mitwirkenden an den Wettbewerbsveranstaltungen ist wünschenswert. Um alle interessanten Angebote nutzen zu können ist es von Vorteil, wenn die teilnehmenden Jazzorchester während der gesamten Begegnung anwesend sind.
Günstige Quartiere mit Vollpension können über JUGEND JAZZT Bayern gebucht werden.
1. Jugend jazzt - Aufgabe und Trägerschaft
Der Wettbewerb dient der Anregung zum Musizieren und der Förderung des musikalischen Nachwuchses. Träger ist der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
Die Durchführung übernimmt das LJJB, unterstützt von der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf und dem Bayerischen Jazzinstitut, Regensburg.
Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, die Bezirke Oberbayern, Oberpfalz, Niederbayern, Schwaben, die Stadt Marktoberdorf, den Landkreis Ostallgäu und durch private Stiftungen und Personen.
2. Zeitplan
Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester wird im jährlichen Wechsel mit den Kategorien Solo und Ensemble in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf durchgeführt.
3. Teilnahmebedingungen
Alle teilnehmenden Musiker müssen Wohnsitz oder Sitz in Bayern haben und dürfen keine Berufsmusiker sein. Musikstudenten oder Auszubildende in Musikberufen zählen nicht zu den Berufsmusikern.
Teilnahmeberechtigt sind Big Bands oder Jazzorchester aus Bayern in drei Altersstufen mit Stichtag zum Anmeldeschluss:
- A 0 (Durchschnittsalter bis 14 Jahre)
- A I (Durchschnittsalter bis 16 Jahre)
- A II (Durchschnittsalter bis 19 Jahre)
- A III (Durchschnittsalter bis 25 Jahre)
Der Leiter darf eine Erwachsener sein. Es werden nur Big Bands oder Jazzorchester mit mindestens 12 Musikern zugelassen.
Piano, Drumset, Bass-, Gitarrenverstärker und ein professionelles PA-System wird für alle Teilnehmer vom Veranstalter gestellt.
4. Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldebogen, spätestens bis zum Anmeldeschluss an das Landes-Jugendjazzorchester Bayern einzureichen.
Bestandteil der Anmeldung muss eine verbindliche Liste sein, die Namen, Wohnort, Beruf, Geburtsdatum und Instrument der Solisten, Ensemble- oder Big Band Mitglieder sowie das endgültige Wettbewerbsprogramm enthält.
Kopien der Stücke (Leadsheets) oder Partituren (falls vorhanden) sind beizulegen.
Zur Anmeldung gehört eine kurze schriftliche Information über die Bewerber und den Leiter mit Kurzinfo, Besetzung, Programm, Stil, bisherigen Auftritten und ein Foto.
Zur Zulassung kann der Ausschuss JUGEND JAZZT die Zusendung einer Demoaufnahme (Probenmitschnitt genügt) anfordern. Es werden nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt.
Anmeldung Landeswettbewerb Bayern für Jazzorchester
Dieses PDF-Formular können Sie mit dem
Adobe Reader auch am Bildschirm ausfüllen.
Bitte schicken Sie das ausgedruckte und unterschriebene PDF (2 Seiten) zusammen mit einer Teilnehmerliste, dem Wettbewerbsprogramm, einem Foto und einer Presseinfo an folgende Adresse:
Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern
Kurfürstenstr. 19
D-87616 Marktoberdorf
Telefon +49(0)8342 898308
Fax +49(0)8342 898309
E-Mail ljjb@ljjb.de
www.ljjb.de
Anmeldegebühr, Kosten
Mit der Anmeldung ist die Anmeldegebühr in Höhe von 120.- € auf das Konto des Landes-Jugend-Jazzorchesters Bayern zu entrichten:
IBAN: DE23 7346 0046 0008 9000 78
BIC: GENODEF1KFB
bei der VR-Bank Kaufbeuren/Ostallgäu
Die Anmeldegebühr kann bei einem eventuellen Rücktritt nicht rückerstattet werden.
Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmern selbst getragen. Auf Anfrage können Sie günstig Unterkunft und Verpflegung über die Geschäftststelle JUGEND JAZZT erhalten.
JUGEND JAZZT Teilnehmerordnung
Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmer die JUGEND JAZZT Bayern Teilnehmerordnung vom 12. Oktober 2006 an.
Diese gibt es hier als PDF zum Herunterladen:
5. Zulassung
Nach Eingang der Anmeldungen trifft der Ausschuss JUGEND JAZZT Bayern die Entscheidung über die Zulassung.
Da dem Umfang des Wettbewerbs finanziell und räumlich Grenzen gesetzt sind, kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern zugelassen werden. Zugelassene Bewerber, die vom Wettbewerb zurücktreten, werden gebeten dies umgehend der Organisation mitzuteilen.
6. Spieldauer und Programm
Die Spieldauer bei der Wertung beträgt inklusiv der Pausen zwischen den Stücken, notwendigen Umbauten und eventuellen Ansagen:
A. Big Band: mindestens 15 Minuten, maximal 25 Minuten
Sofern sich die Spieldauer innerhalb dieses Zeitrahmens bewegt, ist sie kein Kriterium bei der Leistungsbewertung. Es sind mindestens drei Titel unterschiedlichen Charakters vorzutragen.
Wie der Titel sagt, ist beim Wertungsspiel Jazz vorzutragen. Stilistische Einschränkungen bestehen nicht. Es können Stücke vom traditionellen bis zum Free Jazz gespielt werden. Eigenkompositionen können vorgetragen werden.
In jedem Fall muss in den Arrangements Improvisation enthalten sein.
Mit der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihr Programm verbindlich vorlegen.
Noten (Partitur/Conductor) des Programms sind mit der Anmeldung einzusenden.
7. Jury
Die Jury des Wettbewerbs wird aus renommierten Dozenten, Jazzmusikern, Bandleadern oder Jazzredakteuren zusammengesetzt. Die Entscheidung der Juroren ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Leistungsbewertung
Die Teilnehmer können sich parallel zu allen Wettbewerben anmelden. Es gelten unterschiedliche Ausschreibungen. Ein Wertungsspiel gilt für alle stattfindenden Wettbewerbe.
Die Teilnehmer werden aufgrund einer Punktebewertung (Jugend musiziert) innerhalb den jeweiligen Altersgruppen pro Stück durch eine künstlerische und eine technische Bewertung nach erreichter Punktzahl in fünf Leistungsstufen eingeordnet.
Die Punktezahl bleibt geheim, die erreichte Leistungsstufe wird bei der JUGEND JATZZT Matinee bekannt gegeben.
Im Anschluss an die Wertung können die Teilnehmer die Gelegenheit zu einem ausführlichen Beratungsgespräch mit den Juroren nutzen.
Neben der erreichten Leistungsbewertung können wertvolle Preise vergeben werden:
- Einladung zu JUGEND JAZZT Fördermaßnahmen
- Unterricht oder Workshops bei renommierten Dozenten
- Teilnahme an bedeutenden Jazz-Festivals
- Rundfunk- oder Tonträgerproduktionen
- Sachpreise
- Ein Jugendjazzorchester wird ausgewählt, Bayern bei der Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ zu vertreten
Die Vergabe der Preise steht im Ermessen des Ausschusses JUGEND JAZZT Bayern in Absprache mit der Jury. Es gibt keine Verpflichtung, alle Preise zu vergeben.
9. Konzerte und Workshops
Die Teilnahme an den angebotenen Workshops und die kostenlose Mitwirkung an den Konzerten im Rahmenprogramm sind für alle Teilnehmer obligatorisch. Es sind Konzerte der Preisträger vorgesehen. Der Ausschuss JUGEND JAZZT Bayern bestimmt die Mitwirkenden und das Programm.
10. Fördermaßnahmen
Bei ausreichenden Finanzmitteln bietet das Landes-Jugendjazzorchester Bayern Seminare für teilnehmende Solisten, Ensembles, Jazzorchester oder Fortbildungsseminare für teilnehmende Jazzorchester Leiter an.
Ergebnisse und Preise
Solo und Ensemble
Jazzorchester
Ausschreibung
Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester Träger:
Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
mit
Landesvorentscheid Bayern zur 16. Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ für Jugendjazzorchester
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft GmbH (sh. Ausschreibung „16. Bundesbegegnung Jugend jazzt“, die in Teilen von dieser Ausschreibung abweicht. Bitte beachten sie im Besonderen die zusätzlichen Teilnahmebedingungen).
Der Wettbewerb findet vom 01.12. bis 03.12.2017 in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf statt.
Anmeldeschluss: 17.11.2017
Jugend Jazzt ist eine Jazz-Begegnung.
Grundgedanke ist nicht das „Gewinnen“ sondern das Miteinander Musizieren und sich kennen lernen. Um den Begegnungscharakter zu stärken, werden begleitend zum Wettbewerb Workshops mit den Juroren angeboten.
Die Teilnahme aller Mitwirkenden an den Wettbewerbsveranstaltungen ist wünschenswert. Um alle interessanten Angebote nutzen zu können ist es von Vorteil, wenn die teilnehmenden Jazzorchester während der gesamten Begegnung anwesend sind.
Günstige Quartiere mit Vollpension können über JUGEND JAZZT Bayern gebucht werden.
1. Jugend jazzt - Aufgabe und Trägerschaft
Der Wettbewerb dient der Anregung zum Musizieren und der Förderung des musikalischen Nachwuchses. Träger ist der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.
Die Durchführung übernimmt das LJJB, unterstützt von der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf und dem Bayerischen Jazzinstitut, Regensburg.
Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, die Bezirke Oberbayern, Oberpfalz, Niederbayern, Schwaben, die Stadt Marktoberdorf, den Landkreis Ostallgäu und durch private Stiftungen und Personen.
2. Zeitplan
Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester wird im jährlichen Wechsel mit den Kategorien Solo und Ensemble in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf durchgeführt.
3. Teilnahmebedingungen
Alle teilnehmenden Musiker müssen Wohnsitz oder Sitz in Bayern haben und dürfen keine Berufsmusiker sein. Musikstudenten oder Auszubildende in Musikberufen zählen nicht zu den Berufsmusikern.
Teilnahmeberechtigt sind Big Bands oder Jazzorchester aus Bayern in drei Altersstufen mit Stichtag zum Anmeldeschluss:
- A 0 (Durchschnittsalter bis 14 Jahre)
- A I (Durchschnittsalter bis 16 Jahre)
- A II (Durchschnittsalter bis 19 Jahre)
- A III (Durchschnittsalter bis 25 Jahre)
Der Leiter darf eine Erwachsener sein. Es werden nur Big Bands oder Jazzorchester mit mindestens 12 Musikern zugelassen.
Piano, Drumset, Bass-, Gitarrenverstärker und ein professionelles PA-System wird für alle Teilnehmer vom Veranstalter gestellt.
4. Anmeldung
Anmeldungen sind schriftlich auf dem dafür vorgesehenen Anmeldebogen, spätestens bis zum Anmeldeschluss an das Landes-Jugendjazzorchester Bayern einzureichen.
Bestandteil der Anmeldung muss eine verbindliche Liste sein, die Namen, Wohnort, Beruf, Geburtsdatum und Instrument der Solisten, Ensemble- oder Big Band Mitglieder sowie das endgültige Wettbewerbsprogramm enthält.
Kopien der Stücke (Leadsheets) oder Partituren (falls vorhanden) sind beizulegen.
Zur Anmeldung gehört eine kurze schriftliche Information über die Bewerber und den Leiter mit Kurzinfo, Besetzung, Programm, Stil, bisherigen Auftritten und ein Foto.
Zur Zulassung kann der Ausschuss JUGEND JAZZT die Zusendung einer Demoaufnahme (Probenmitschnitt genügt) anfordern. Es werden nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt.
Anmeldung Landeswettbewerb Bayern für Jazzorchester
Dieses PDF-Formular können Sie mit dem
Adobe Reader auch am Bildschirm ausfüllen.
Bitte schicken Sie das ausgedruckte und unterschriebene PDF (2 Seiten) zusammen mit einer Teilnehmerliste, dem Wettbewerbsprogramm, einem Foto und einer Presseinfo an folgende Adresse:
Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern
Kurfürstenstr. 19
D-87616 Marktoberdorf
Telefon +49(0)8342 898308
Fax +49(0)8342 898309
E-Mail ljjb@ljjb.de
www.ljjb.de
Anmeldegebühr, Kosten
Mit der Anmeldung ist die Anmeldegebühr in Höhe von 120.- € auf das Konto des Landes-Jugend-Jazzorchesters Bayern zu entrichten:
IBAN: DE23 7346 0046 0008 9000 78
BIC: GENODEF1KFB
bei der VR-Bank Kaufbeuren/Ostallgäu
Die Anmeldegebühr kann bei einem eventuellen Rücktritt nicht rückerstattet werden.
Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmern selbst getragen. Auf Anfrage können Sie günstig Unterkunft und Verpflegung über die Geschäftststelle JUGEND JAZZT erhalten.
Teilnehmerordnung
Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmer die JUGEND JAZZT Bayern Teilnehmerordnung, Stand 23.03.2018, an.
Diese gibt es hier als PDF zum Herunterladen:
5. Zulassung
Nach Eingang der Anmeldungen trifft der Ausschuss JUGEND JAZZT Bayern die Entscheidung über die Zulassung.
Da dem Umfang des Wettbewerbs finanziell und räumlich Grenzen gesetzt sind, kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern zugelassen werden. Zugelassene Bewerber, die vom Wettbewerb zurücktreten, werden gebeten dies umgehend der Organisation mitzuteilen.
6. Spieldauer und Programm
Die Spieldauer bei der Wertung beträgt inklusiv der Pausen zwischen den Stücken, notwendigen Umbauten und eventuellen Ansagen:
A. Big Band: mindestens 15 Minuten, maximal 25 Minuten
Sofern sich die Spieldauer innerhalb dieses Zeitrahmens bewegt, ist sie kein Kriterium bei der Leistungsbewertung. Es sind mindestens drei Titel unterschiedlichen Charakters vorzutragen.
Wie der Titel sagt, ist beim Wertungsspiel Jazz vorzutragen. Stilistische Einschränkungen bestehen nicht. Es können Stücke vom traditionellen bis zum Free Jazz gespielt werden. Eigenkompositionen können vorgetragen werden.
In jedem Fall muss in den Arrangements Improvisation enthalten sein.
Mit der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihr Programm verbindlich vorlegen.
Noten (Partitur/Conductor) des Programms sind mit der Anmeldung einzusenden.
7. Jury
Die Jury des Wettbewerbs wird aus renommierten Dozenten, Jazzmusikern, Bandleadern oder Jazzredakteuren zusammengesetzt. Die Entscheidung der Juroren ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
8. Leistungsbewertung
Die Teilnehmer können sich parallel zu allen Wettbewerben anmelden. Es gelten unterschiedliche Ausschreibungen. Ein Wertungsspiel gilt für alle stattfindenden Wettbewerbe.
Die Teilnehmer werden aufgrund einer Punktebewertung (Jugend musiziert) innerhalb den jeweiligen Altersgruppen pro Stück durch eine künstlerische und eine technische Bewertung nach erreichter Punktzahl in fünf Leistungsstufen eingeordnet.
Die Punktezahl bleibt geheim, die erreichte Leistungsstufe wird bei der JUGEND JAZZT Matinee bekannt gegeben.
Im Anschluss an die Wertung können die Teilnehmer die Gelegenheit zu einem ausführlichen Beratungsgespräch mit den Juroren nutzen.
Neben der erreichten Leistungsbewertung können wertvolle Preise vergeben werden:
- Einladung zu JUGEND JAZZT Fördermaßnahmen
- Unterricht oder Workshops bei renommierten Dozenten
- Teilnahme an bedeutenden Jazz-Festivals
- Rundfunk- oder Tonträgerproduktionen
- Sachpreise
- Ein Jugendjazzorchester wird ausgewählt, Bayern bei der Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ zu vertreten
Die Vergabe der Preise steht im Ermessen des Ausschusses JUGEND JAZZT Bayern in Absprache mit der Jury. Es gibt keine Verpflichtung, alle Preise zu vergeben.
9. Konzerte und Workshops
Die Teilnahme an den angebotenen Workshops und die kostenlose Mitwirkung an den Konzerten im Rahmenprogramm sind für alle Teilnehmer obligatorisch. Es sind Konzerte der Preisträger vorgesehen. Der Ausschuss JUGEND JAZZT Bayern bestimmt die Mitwirkenden und das Programm.
10. Fördermaßnahmen
Bei ausreichenden Finanzmitteln bietet das Landes-Jugendjazzorchester Bayern Seminare für teilnehmende Solisten, Ensembles, Jazzorchester oder Fortbildungsseminare für teilnehmende Jazzorchester Leiter an.
11. Übertragungen und Mitschnitte
Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass sie und ihre Darbietungen bei allen Veranstaltungen des Wettbewerbs in Foto, Bild und Ton aufgezeichnet werden. Sie übertragen dem Veranstalter das ausschließliche Recht, Fotos und Mitschnitte zeitlich und räumlich unbegrenzt, sowie beliebig oft für Presse, Hörfunk- und Fernsehzwecke oder durch Dritte nutzen zu lassen.
12. Haftung
Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Wettbewerbs stehen. Des gleichen besteht Seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für Instrumente, Equipment und Garderobe der Wettbewerbsteilnehmer.