Landeswettbewerb Jugend Jazzt Bayern für Jazzorchester

LJJB Blog

Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern 2021 für Solo und Ensemble
Der  Landeswettbewerb
JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester 2024 findet von Freitag, 29.11.2024 bis Sonntag, 01.12.2024 zusammen mit dem Bayerischen Orchesterwettbewerb, Kat. E (Anmeldung über den Bayerischen Musikrat),  in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf statt! 
Anmeldeschluss ist am 07.11.2024
Infos und Programmbuch 2024 hier!

Ausschreibung

Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für:

A) Jazzorchester (2024)

B) Solo (2025)

C) Ensemble (2025)

Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.

mit

Landesvorentscheid Bayern zur Bundesbegegnung „Jugend jazzt“
Deutscher Musikrat gemeinnützige Projektgesellschaft GmbH.
Die Ausschreibung der „Bundesbegegnung Jugend jazzt“ weicht in Teilen von dieser Ausschreibung ab. Bitte beachten sie im Besonderen die zusätzlichen Teilnahmebedingungen.

Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester und der Bayerische Orchesterwettbewerb, Kat. E

finden von 29.11. bis 01.12.2024 in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf statt.

Anmeldeschluss: 08.11.2024

Jugend Jazzt ist eine Jazz-Begegnung.

Grundgedanke ist nicht das „Gewinnen“ sondern das Miteinander Musizieren und sich kennen lernen. Um den Begegnungscharakter zu stärken, werden begleitend zum Wettbewerb Workshops mit den Juroren angeboten.

Die Teilnahme aller Mitwirkenden an den Wettbewerbsveranstaltungen ist wünschenswert. Um alle interessanten Angebote nutzen zu können ist es von Vorteil, wenn die Teilnehmer während der gesamten Begegnung anwesend sind.

Günstige Quartiere mit Vollpension können über JUGEND JAZZT Bayern gebucht werden.

1. Jugend jazzt - Aufgabe und Trägerschaft

Der Wettbewerb dient der Anregung zum Musizieren und der Förderung des musikalischen Nachwuchses. Träger ist der Verband Bayerischer Sing- und Musikschulen e. V.

Die Durchführung übernimmt das LJJB, unterstützt von der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf und dem Bayerischen Jazzinstitut, Regensburg.

Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft und Kunst, die Bezirke Oberbayern, Oberpfalz, Niederbayern, Schwaben, die Stadt Marktoberdorf, den Landkreis Ostallgäu und durch private Stiftungen und Personen.

2. Zeitplan

Der Landeswettbewerb JUGEND JAZZT Bayern für Jazzorchester (A) wird im jährlichen Wechsel mit Solo (B) und Ensemble (C) in der Bayerischen Musikakademie Marktoberdorf durchgeführt.

Die Übersicht 2024 gibt es hier 

3. Teilnahmebedingungen

Alle teilnehmenden Musiker müssen ihren Wohnsitz oder Sitz in Bayern haben und dürfen keine Berufsmusiker sein. Musikstudenten oder Auszubildende in Musikberufen zählen nicht zu den Berufsmusikern.

Teilnahmeberechtigt sind alle Musiker aus Bayern in den verschiedenen Altersstufen mit Stichtag zum Anmeldeschluss:

WETTBEWERB Jazzorchester
  • A 0  (Durchschnittsalter bis 13 Jahre)
  • A I   (Durchschnittsalter bis 16 Jahre)
  • A II  (Durchschnittsalter bis 19 Jahre)
  • A III (Durchschnittsalter bis 25 Jahre)

    Der Leiter darf ein Erwachsener sein. Es werden nur Big Bands oder Jazzorchester mit mindestens 12 Musikern zugelassen.

    Piano, Drumset, Bass-, Gitarrenverstärker und ein professionelles PA-System wird für alle Teilnehmer vom Veranstalter gestellt.

WETTBEWERB SOLO
  • B I   (bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres)
  • B II  (bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres)
  • B III (bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres)

    Innerhalb des Wertungsprogramms sind neben Stücken freier Wahl zwei Pflichtstücke vorzutragen.

    Die Pflichtstückliste finden Sie hier 

    Ein Solist kann sich auf Wunsch von einer professionellen JUGEND JAZZT Begleitcombo (Piano, Bass, Drums) begleiten lassen, die 15 Minuten vor dem Auftritt zu einer kurzen Probe und Soundcheck bereitsteht.

Wettbewerb Ensemble
  • C I   (Durchschnittsalter bis 16. Jahre)
  • C II  (Durchschnittsalter bis 19. Jahre)
  • C III (Durchschnittsalter bis 25. Jahre)

    Der Leiter darf eine Erwachsener sein. Die Ensemblestärke kann zwei bis neun Personen betragen.

    Piano, Drumset, Bass-, Gitarrenverstärker und ein professionelles PA-System wird für alle Teilnehmer gestellt.

4. Anmeldung

Anmeldungen sind online, spätestens bis zum Anmeldeschluss einzureichen.

Bestandteil der Anmeldung muss eine verbindliche Liste sein, die Namen, Wohnort, Beruf, Geburtsdatum und Instrument der Musiker sowie das endgültige Wettbewerbsprogramm enthält.

Zur Zulassung kann der Ausschuss JUGEND JAZZT die Zusendung einer Demoaufnahme (Probenmitschnitt genügt) anfordern. Es werden nur vollständige Anmeldungen berücksichtigt.


Anmeldegebühr, kosten

A.) Jazzorchester:       180.- €
B.) Solo:                         20.- €
C.) Ensemble:               20.- € pro Ensemblemitglied

Mit der Anmeldung ist die Anmeldegebühr auf das Konto des Landes-Jugend-Jazzorchesters Bayern zu entrichten:

IBAN: DE72 7209 0000 0008 9000 78
BIC: GENODEF1AUB
bei der VR-Bank Augsburg-Ostallgäu eG

Die Anmeldegebühr kann bei einem eventuellen Rücktritt nicht rückerstattet werden.

Kosten für Fahrt, Unterkunft und Verpflegung werden von den Teilnehmern selbst getragen. Auf Anfrage können Sie günstig Unterkunft und Verpflegung über die Geschäftsstelle JUGEND JAZZT Bayern erhalten.


JUGEND JAZZT Teilnehmerordnung

Durch die Anmeldung erkennen die Teilnehmer die JUGEND JAZZT Bayern Teilnehmerordnung vom
09. November 2019 an.

Diese gibt es hier als PDF zum Herunterladen:

Download JUJA-Teilnehmerordnung

5. Zulassung

Nach Eingang der Anmeldungen trifft der Ausschuss JUGEND JAZZT Bayern die Entscheidung über die Zulas­sung.

Da dem Umfang des Wettbewerbs finan­ziell und räumlich Grenzen gesetzt sind, kann nur eine begrenzte Anzahl von Teilnehmern zugelassen werden. Zugelassene Bewerber, die vom Wettbe­werb zurücktreten, werden gebeten dies umgehend der Organisation mitzuteilen.

6. Spieldauer und Programm

Die Spieldauer bei der Wertung beträgt inklusiv der Pausen zwischen den Stücken, notwendigen Umbauten und eventuellen Ansagen:

A)   Jazzorchester: mindestens 20 Minuten, maximal 25 Minuten

B)  Solo: mindestens 15 Minuten, maximal 20 Minuten (inkl. der Pflichtstücke)

C)  Ensemble: mindestens 15 Minuten, maximal 20 Minuten 

Sofern sich die Spieldauer innerhalb dieses Zeitrahmens bewegt, ist sie kein Kriterium bei der Leistungsbe­wertung. Es sind mindestens drei Titel unter­schiedlichen Charak­ters vorzutragen.

Wie der Titel sagt, ist beim Wertungsspiel Jazz vorzutragen. Stilistische Einschränkungen be­stehen nicht. Es können Stücke vom traditionellen bis zum Free Jazz gespielt werden. Eigenkomposi­tionen können vorgetragen werden.
In jedem Fall muss in den Arrangements Improvisation enthalten sein.

Mit der Anmeldung müssen die Teilnehmer ihr Programm verbindlich vorlegen.
Noten (Lead Sheets) des Programms sind mit der Anmeldung einzusenden. Bei der Solowertung werden zwei Pflichtstücke verlangt. Sie sind aus der jeweiligen Pflichtstückliste auszuwählen und mit der Anmeldung mitzuteilen.

7. Jury

Die Jury des Wettbewerbs wird aus renommierten Dozenten, Jazzmusikern, Bandleadern oder Jazzredakteuren zusammengesetzt. Die Entscheidung der Juroren ist unanfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

8. Leistungsbewertung

Die Teilnehmer können sich parallel zu allen Wettbewerben anmelden. Es gelten unterschiedliche Ausschreibungen. Ein Wertungsspiel gilt für alle stattfindenden Wettbewerbe.

Die Teilnehmer werden aufgrund einer Punktebewertung (Jugend musiziert) innerhalb den jeweiligen Altersgruppen pro Stück durch eine künstlerische und eine technische Bewertung nach erreichter Punktzahl in fünf Leistungsstufen eingeordnet.
Die Punktezahl bleibt geheim, die erreichte Leistungsstufe wird bei der JUGEND JAZZT Matinee bekannt gegeben.

Im Anschluss an die Wertung können die Teilnehmer die Gelegenheit zu einem ausführlichen Beratungsgespräch mit den Juroren nutzen.

Neben der erreichten Leistungsbewertung können wertvolle Preise vergeben werden:

  • Einladung zu JUGEND JAZZT Fördermaßnahmen
  • Unterricht oder Workshops bei renommierten Dozenten
  • Teilnahme an bedeutenden Jazz-Festivals
  • Rundfunk- oder Tonträgerproduktionen
  • Sachpreise
  • Ein Jazzorchester oder Ensemble wird ausgewählt, Bayern bei der Bundesbegegnung „Jugend jazzt“ zu vertreten

Die Vergabe der Preise steht im Er­messen des Ausschusses JUGEND JAZZT Bayern in Absprache mit der Jury. Es gibt keine Verpflichtung, alle Preise zu vergeben.

9. Konzerte und Workshops

Die Teilnahme an den angebotenen Workshops und die kostenlose Mitwirkung an den Konzerten im Rahmenprogramm sind für alle Teilnehmer obligatorisch. Es sind Konzerte der Preisträger vorgesehen. Der Ausschuss JUGEND JAZZT Bayern bestimmt die Mitwirkenden und das Programm.

10. Fördermaßnahmen

Bei ausreichenden Finanzmitteln bietet das LJJB Seminare für teilnehmende Solisten, Ensembles und Ensembleleiter an.

11. Übertragungen und Mitschnitte

Mit der Anmeldung erklären sich die Teilnehmer damit einverstanden, dass sie und ihre Darbietungen bei allen Veranstaltungen des Wettbewerbs in Foto, Bild und Ton aufgezeichnet werden. Sie übertragen dem Veranstalter das ausschließliche Recht, Fotos und Mitschnitte zeitlich und räumlich unbegrenzt, sowie beliebig oft für Presse, Hörfunk- und Fernsehzwecke oder durch Dritte nutzen zu lassen.

12. Haftung

Der Wettbewerbsveranstalter haftet nicht für Personen- und Sachschäden die im Zusammenhang mit Veranstaltungen des Wettbewerbs stehen. Des gleichen besteht Seitens des Veranstalters kein Versicherungsschutz für Instrumente, Equipment und Garderobe der Wettbewerbsteilnehmer.

Ergebnisse und Preise